Allgemeine Geschäftsbedingungen der Gesangs- und Chorschule von Oksana Dondyk

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Stand: 01.11.2024

Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen gelten für alle Vertragsverhältnisse ab dem 01.11.2024.

1. Allgemeines

Die Gesangs- und Chorschule von Oksana Dondyk, nachfolgend Gesangs- und Chorschule, ist eine musikalische Einrichtung, die Bildungsdienstleistungen im Bereich der Musikkunst („Vokal- und Chorleitung“) anbietet, die auf die Entwicklung musikalischer Fähigkeiten und Talente, das Üben des Singens in einem Chor, die Entwicklung der Gesangs- und Dirigiertechnik sowie die Anwendung von Fähigkeiten und Fertigkeiten in der Praxis gerichtet sind. Die Haupttätigkeit der Gesangs- und Chorschule ist die Entwicklung von Kinder- und Erwachsenenchören, die Vorbereitung auf die Teilnahme an Wettbewerben, Auftritte bei Konzerten, die Teilnahme an Meisterkursen sowie die Möglichkeit, sich durch Gesangs- und Dirigentenunterricht individuell zu entwickeln.

2. Geltungsbereich

Diese Unterrichtsordnung gilt für die vertraglichen Beziehungen zwischen der Gesangs- und Chorschule und dem Schüler/Teilnehmer bzw. seinem gesetzlichen Vertreter (im Folgenden: Schüler). Die Formulierung gilt für alle Geschlechter.

3. Schriftform

3.1 Das Vertragsverhältnis richtet sich ausschließlich nach den Bestimmungen dieses Vertrages. Änderungen des Vertrages bedürfen in jedem Falle der Schriftform. Dies gilt auch für eine etwaige Änderung dieser Schriftformklausel. Ausdrückliche und individuell ausgehandelte Abreden zwischen der Gesangs- und Chorschule und dem Schüler werden hiervon nicht erfasst. Im Übrigen gilt die salvatorische Klausel.

3.2 Sollte eine Bestimmung dieser AGB ganz oder teilweise unwirksam, nichtig oder undurchführbar sein oder werden, wird hierdurch die Gültigkeit der übrigen Bestimmungen nicht berührt.

3.3 In Fällen des Abs. 1 sind die Vertragsparteien verpflichtet, die unwirksame, nichtige oder undurchführbare Vertragsbestimmung durch eine dem rechtlichen und wirtschaftlichen Zweck möglichst nahekommende wirksame oder durchführbare Bestimmung zu ersetzen.

4. Geschäftsstelle und Unterrichtsort

4.1 Die Geschäftsstelle der Gesangs- und Chorschule befindet sich in der Hüchelner Str. 2, 50226 Frechen. 4.2 Der Einzelunterricht und die Proben des Erwachsenenchors finden in der Hüchelner Str. 2, 50226 Frechen (im Folgenden: Unterrichtsort) statt. 4.3 Die Proben des Kinderchores finden im Jugendmagnet (JuMa), Aachener Str. 564, 50226 Frechen (im Folgenden: Unterrichtsort) statt.

Unterrichtsvertrag

5. Vertragsschluss

5.1 Mit seiner Buchung gibt der Schüler ein verbindliches Angebot für den Vertragsabschluss an die Gesangs- und Chorschule ab.

5.2 Mit der Zusendung einer Auftragsbestätigung per E‑Mail an den Schüler kann dieses Angebot von der Gesangs- und Chorschule angenommen werden. Erst dann ist ein Vertrag geschlossen.

5.3 Die Auftragsbestätigung steht der Aufnahme und Einteilung des Schülers in das Unterrichtsprogramm der Gesangs- und Chorschule gleich. Gleiches gilt für eine Einreichung der Angebotsunterlagen in den Geschäftsräumen der Gesangs- und Chorschule oder die Übersendung eines Angebots per Post.

5.4 Die Gesangs- und Chorschule weist darauf hin, dass die Aufnahme des Schülers in das Unterrichtsprogramm der Gesangs- und Chorschule von den verfügbaren Plätzen abhängig ist.

6. Unterrichtstermin

Die Gesangs- und Chorschule behält sich vor, einen vertraglichen Unterrichtstermin zu verschieben, soweit dies notwendig und erforderlich ist. Hierbei wird die Gesangs- und Chorschule auf die Interessen des Schülers Rücksicht nehmen und die Interessen des Schülers im Rahmen des billigen Ermessens gegen die Verschiebung des Unterrichtstermins abwägen.

7. Unterrichtsausfall

Die Lehrperson kann die Leistung verweigern, wenn sie die Leistung persönlich zu erbringen hat und sie ihm unter Abwägung des seiner Leistung entgegenstehenden Hindernisses mit dem Leistungsinteresse des Gläubigers nicht zugemutet werden kann.

8. Aufsicht und Haftung

8.1 Eine Aufsicht besteht nur während des Unterrichts. Sie beginnt und endet im Unterrichtsraum.

8.2 Eine Haftung der Gesangs- und Chorschule für Personen‑, Sach- und Vermögensschäden irgendwelcher Art, die bei der Teilnahme an Veranstaltungen der Musikschule eintreten, besteht nur im Rahmen der bestehenden Haftpflichtversicherung für Musikschüler.

8.3 Für die mitgebrachte Garderobe jeglicher Art wird keine Haftung übernommen.

9. Schuljahr, Ferien- und Feiertage

9.1 Das Schuljahr der Gesangs- und Chorschule entspricht dem des Bundeslandes NRW. Das Schuljahr beinhaltet abhängig vom jeweiligen Kalenderjahr 38 bis 41 Wochen.

9.2 Die Gesangs- und Chorschule garantiert mindestens 36 Unterrichtseinheiten pro Jahr.

9.3 An gesetzlichen Feiertagen und in den offiziellen Schulferien findet kein Unterricht statt (12 bis 14 Wochen). Dieser Umstand ist in die Monatsbeiträge bereits eingerechnet, weshalb die monatliche Zahlung der Teilbeträge der Unterrichtsgebühr zur Entlastung beider Vertragsparteien davon unberührt bleibt.

10. Laufzeit und Kündigung des Unterrichtsvertrags

10.1 Der Vertrag wird für die dem gewählten Unterrichtsangebot entsprechende Vertragslaufzeit abgeschlossen.

10.2 Das Vertragsverhältnis von Verträgen mit fester Kündigungsfrist muss spätestens 3 Monate vor Vertragsende gekündigt werden, sonst verlängert sich die Laufzeit um weitere 12 Monate. Die Beendigung des Vertragsverhältnisses erfolgt durch schriftliche Kündigung. Maßgeblich für die Wahrung der Kündigungsfrist ist der Eingang der Kündigung bei der Gesangs- und Chorschule.

10.3 Verträge mit flexibler Laufzeit haben eine unbefristete Vertragsdauer und können mit einer Frist von vier Wochen zum Monatsende gekündigt werden. Die Beendigung des Vertragsverhältnisses erfolgt durch schriftliche Kündigung. Maßgeblich für die Wahrung der Kündigungsfrist ist der Eingang der Kündigung bei der Gesangs- und Chorschule.

10.4 Die in der Vertragsbestätigung mitgeteilten Informationen von Unterrichtszeit, ‑ort und Lehrkraft sind nicht Teil des Vertrages. Ein Wechsel derselben stellen keinen Sonderkündigungsgrund dar.

10.5 Eine ordentliche Kündigung vor Vertragsbeginn ist ausgeschlossen.

10.6 Das Recht zur außerordentlichen Kündigung bleibt unberührt.

10.7 Bei verspäteter Zahlung oder Nicht-Zahlung der fälligen Monatsbeiträge werden unverzüglich Mahngebühren fällig, welche innerhalb von 7 Tagen zu überweisen sind. Bei mehrfachem Zahlungsversäumnis wird der geschlossene Vertrag fristlos gekündigt, offene Zahlungen behalten ihre Fälligkeit. Bei einer solchen Kündigung werden die übrigen Gebühren ebenfalls sofort fällig, ohne dass die Gesangs- und Chorschule zu einer Gegenleistung verpflichtet ist. Etwaige darüberhinausgehende Schadenersatzansprüche behält sich die Gesangs- und Chorschule ausdrücklich vor.

11. Widerrufsbelehrung

11.1 Die Widerrufsfrist beträgt vierzehn Tage ab dem Tag des Vertragsschlusses. Der Vertrag kann ohne Angabe von Gründen widerrufen werden.

11.2 Um das Widerrufsrecht auszuüben, muss der Schüler die Gesangs- und Chorschule mittels einer eindeutigen Erklärung über seinen Entschluss, diesen Vertrag zu widerrufen, informieren. Der Widerruf bedarf der Schriftform.

11.3 Zur Wahrung der Widerrufsfrist reicht es aus, wenn die Mitteilung über die Ausübung des Widerrufsrechts vor Ablauf der Widerrufsfrist abgesendet wird.

12. Folgen des Widerrufs

12.1 Wird ein Vertrag widerrufen, hat die Gesangs- und Chorschule alle Zahlungen, die sie bereits vom Schüler erhalten hat, unverzüglich und spätestens binnen vierzehn Tagen ab dem Tag zurückzahlen, an dem die Mitteilung über den Widerruf des Vertrags bei der Gesangs- und Chorschule eingegangen ist. Für diese Rückzahlung verwendet die Gesangs- und Chorschule dasselbe Zahlungsmittel, das der Schüler bei der ursprünglichen Transaktion eingesetzt hat, es sei denn, mit dem Schüler wurde ausdrücklich etwas anderes vereinbart. In keinem Fall werden dem Schüler wegen dieser Rückzahlung Entgelte berechnet.

12.2 Hat der Schüler verlangt, dass die Dienstleistungen während der Widerrufsfrist beginnen sollen, so hat der Schüler der Gesangs- und Chorschule einen angemessenen Betrag zu zahlen, der dem Anteil der bis zu dem Zeitpunkt, zu dem der Schüler die Gesangs- und Chorschule von der Ausübung des Widerrufsrechts hinsichtlich dieses Vertrags unterrichtet, bereits erbrachten Dienstleistungen im Vergleich zum Gesamtumfang der im Vertrag vorgesehenen Dienstleistungen entspricht.

13. Teilnahme am Unterricht

Der Schüler ist zum regelmäßigen und pünktlichen Besuch der Unterrichtsstunden verpflichtet. Dem Schüler bzw. seinen gesetzlichen Vertretern obliegt es sicherzustellen, dass der Schüler zum Unterricht erscheint.

14. Unterrichtsausfall

14.1 Durch kurzfristiges Versäumnis des Schülers ausgefallener Unterricht kann nicht nachgeholt werden und entbindet nicht von der Zahlungspflicht.

14.2 Als kurzfristig gilt eine Absage, wenn sie weniger als 24 Stunden vor dem Unterrichtsbeginn erfolgt oder wenn der Schüler unentschuldigt fehlt.

14.3 Bei Verhinderung der Lehrperson wird die Unterrichtsstunde auf einen anderen, mit dem Schüler vereinbarten Tag verlegt. Dies trifft jedoch nicht im Falle höherer Gewalt zu.

14.4 Wenn ein Schüler aus persönlichen Gründen dem Erwachsenenchor- und Kinderchorunterricht fernbleibt, kann der Unterricht nicht nachgeholt werden und entbindet den Schüler nicht von der Zahlungspflicht.

14.5 Wie unter 6. beschrieben, garantiert die Gesangs- und Chorschule mindestens 36 Unterrichtseinheiten pro Jahr. Fällt der Unterricht aufgrund von Krankheit von Schüler oder Lehrperson längerfristig aus, so kann der Vertrag pausiert werden. Während dieser Zeit entstehen dem Schüler keine Kosten. Bei Verträgen mit fester Laufzeit verlängert sich diese um die Dauer der Pause.

14.6 Gesangsstunden, die aus einem triftigen Grund und mindestens 24 Stunden im Voraus abgesagt werden, werden nachgeholt. Der Zeitpunkt wird individuell mit dem Schüler vereinbart.

15. Lehrmittel

Die für den Unterricht erforderlichen Lehrmittel (Musiknoten etc.) erwirbt der Schüler eigenverantwortlich.

16. Gebühren und Zahlungsmodalitäten

16.1 Die Inanspruchnahme von Leistungen der Schule ist gebührenpflichtig. Die Höhe der Gebühr richtet sich nach der jeweils geltenden Gebührenordnung. Sämtliche Preise verstehen sich inklusive der Umsatzsteuer.

16.2 Alle Gebühren werden im Lastschriftverfahren monatlich eingezogen. Ein SEPA-Lastschriftmandat wird bei Vertragsbeginn durch den*die Schüler*in erteilt. Das Lastschriftmandat endet automatisch bei Kündigung des Vertrages.

16.3 Die Gebühren für Vertragsarten der Gesangs- und Chorschule werden jeweils zum 5. des Monats fällig.

16.4 Anfallende Kosten für Lastschriftrückgaben werden dem säumigen Zahler mit einem Bearbeitungsentgelt von 10,- EUR je Lastschriftrückläufer zu Lasten gelegt. Bei Zahlungsverzug des Schülers ist die Gesangs- und Chorschule darüber hinaus berechtigt, Verzugszinsen in Höhe von 5 Prozent über dem EZB-Basiszinssatz zu berechnen. Ferner ist die Gesangs- und Chorschule berechtigt, bei Zahlungsverzug des Schülers für jede Mahnung 2,50 Euro zu berechnen. Für alle Fristen gilt der Tag des Zahlungseingangs.

17. Ermäßigung

17.1 Die Gesangs- und Chorschule gewährt eine Ermäßigung von 10 Prozent auf die Unterrichtsgebühr für Familienmitglieder 1. Grades, soweit ein weiteres Familienmitglied bereits ein bestehendes Vertragsverhältnis mit der Gesangs- und Chorschule unterhält.

17.2 Die Ermäßigung entfällt, wenn der Vertrag des ursprünglichen Vertragsinhabers, der die Ermäßigung erst möglich gemacht hat, endet.

17.3 Die Gesangs- und Chorschule gewährt des Weiteren eine Ermäßigung von 10 Prozent auf die Unterrichtsgebühr, wenn der Schüler einen zusätzlichen Unterrichtsvertrag abschließt.

17.4 Die Ermäßigung entfällt, wenn der ursprüngliche Vertrag, der die Ermäßigung erst möglich gemacht hat, endet.

18. Haftung

18.1 Ansprüche des Schülers auf Schadensersatz sind ausgeschlossen. Hiervon ausgenommen sind Schadensersatzansprüche des Schülers aus der Verletzung des Lebens, des Körpers, der Gesundheit oder aus der Verletzung wesentlicher Vertragspflichten (Kardinalpflichten) sowie die Haftung für sonstige Schäden, die auf einer vorsätzlichen oder grob fahrlässigen Pflichtverletzung der Gesangs- und Chorschule, seiner gesetzlichen Vertreter oder Erfüllungsgehilfen beruhen. Wesentliche Vertragspflichten sind solche, deren Erfüllung zur Erreichung des Ziels des Vertrags notwendig sind.

18.2 Bei der Verletzung wesentlicher Vertragspflichten haftet die Gesangs- und Chorschule nur auf den vertragstypischen, vorhersehbaren Schaden, wenn dieser einfach fahrlässig verursacht wurde, es sei denn, es handelt sich um Schadensersatzansprüche des Schülers aus einer Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit.

18.3 Die Einschränkungen der Abs. 1 und 2 gelten auch zugunsten der gesetzlichen Vertreter und Erfüllungsgehilfen der Gesangs- und Chorschule, wenn Ansprüche direkt gegen diese geltend gemacht werden.

19. Hausordnung

Die jeweilige Hausordnung ist zu beachten. Zuwiderhandlungen können eine Kündigung des laufenden Vertrags durch die Gesangs- und Chorschule zur Folge haben.

20. Datenschutz

20.1 Der Vertragstext wird von der Gesangs- und Chorschule gespeichert. Die Daten werden nur zu Schulzwecken gespeichert und nicht an Dritte weitergegeben.

20.2 Bei Vertragsabschluss sendet die Gesangs- und Chorschule eine Kopie des Vertrages an den Kunden. Die Verwaltung dieser Kopie obliegt dem Kunden.

21. Gerichtsstand

Sofern es sich beim Schüler um einen Kaufmann, eine juristische Person des öffentlichen Rechts oder um ein öffentlich-rechtliches Sondervermögen handelt, ist Gerichtsstand für alle Streitigkeiten aus Vertragsverhältnissen zwischen dem Schüler und der Gesangs- und Chorschule des Amtsgerichts Kerpen.